Seminarangebot der Brandenburgischen Kommunalakademie |
Hygiene ist nicht nur wichtig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Besonders in Krisenfällen (zuletzt Norovirus in Kitas und Schulküchen) ist das Vorhandensein eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems von elementarer Bedeutung.
Seit Inkrafttreten des EU-Hygienerechts sind auch Kindertagesstätten, sofern sie Lebensmittel abgeben, sogenannte Lebensmittelunternehmer und damit für die Sicherheit der angebotenen Produkte verantwortlich.
Für die Ausarbeitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen wie eine gute Hygienepraxis (GHP), der Aufbau eines betriebseigenen Kontrollsystems oder auch für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sind die Verantwortlichen (Träger, Leitungen oder Be-auftragte) zuständig. Diese Maßnahmen sind ggf. auszuarbeiten, zu koordinieren und umzusetzen.
Bei diesem Seminar werden Kenntnisse über die damit verbundenen lebensmittelrechtlichen Anforderungen vermittelt. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verantwortlichkeiten und deren rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen gelegt.
Seminarinhalte:
- Lebensmittelrecht: Vorschriften, Verstöße, Ahndungen
- Lebensmittelhygiene: Anforderungen an Betriebsstätten, Einrichtungen, Geräte, Personal
- Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen
- Schulungsvorgaben und deren Umsetzung
Zum Seminarangebot der Kommunalakademie
Zielgruppe: Verantwortliche; Trägervertreter, Leitungen, Hygienebeauftragte, Fachkräfte von Kindertagesstätten
Veranstaltungsort: Berlin
Termin: 20. August 2020, 9.00 bis 16.00 Uhr
Anmeldeschluss: 30. Juli 2020