Hygieneaspekte bei der Versorgung mit Brotdosen in Kita und Hort

Nur wenige zu betreuende Kinder waren und sind in den Kitas und Horten in diesem Frühjahr vielerorts die Regel. Auch mit der fortschreitenden Aufhebung von Corona-Beschränkungen ist man noch nicht wieder beim Normalbetrieb angekommen. Neben der neu zu organisierenden Umsetzung von verschärften Hygienevorgaben im Alltag kann auch die Verpflegung der Kinder zu einer neuen Herausforderung werden. Denn eine Versorgung mit Frühstück, Mittagessen und Vesper durch Speisenanbieter ist bei niedrigen Essenzahlen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für viele Essenanbieter war mit dem Shutdown ein wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und sie haben die Belieferung eingestellt. Aus der Not heraus mussten Kitas und Horte zum Teil von heute auf morgen die Verpflegung neu organisieren.

In so einer Situation kann die aktive Beteiligung der Eltern, indem diese täglich Frühstücks- und Vesperdosen mitgeben, als einfache Lösung erscheinen. Allerdings sind hierbei einige Hygieneaspekte zu beachten, die zum Teil nicht bewusst sind. Um hier ein wenig Transparenz in die Regularien zu bringen und die zentralen Hygieneaspekte verstärkt ins Bewusstsein zu rücken, haben wir diese hier zusammengestellt:

Der zentrale Punkt ist, dass sowohl die Kita bzw. der Hort als auch die Essen liefernden Eltern dem Gesetz nach wie Lebensmittelunternehmer ausgelegt werden können und dementsprechend agieren müssten. Entscheidend für diese Auslegung ist, dass Eltern regelmäßig Lebensmittel an die Einrichtung abgeben. Selbst wenn, wie im Fall der Brotdosen, nur die eigenen Kinder den Inhalt der Dosen essen, muss eine Übertragung von Krankheitserregern ausgeschlossen werden. Das betrifft sowohl die Inhalte der Dosen als auch die Dosen selbst. D. h., die Einrichtungen und die Eltern müssen eine gute Hygienepraxis einhalten und nachweisen. Drei Bereiche stehen hier besonders im Fokus.

  1. Die Personalhygiene:
    • Eltern und Mitarbeiter der Einrichtungen müssten eine Erstbelehrung (§§42, 43 IfSG) durch das Gesundheitsamt vorweisen.
    • Alle Personen, die mit den an die Kinder ausgegebenen Lebensmitteln und mit den für die Zubereitung, den Transport und die Ausgabe der Speisen benötigten Gegenständen in Kontakt kommen, müssen durch persönliche Hygiene eine Übertragung mit Keimen (Viren und Bakterien) ausschließen.
  1. Die Lebensmittelhygiene:
    • Die Lebensmittel müssen so gelagert und verarbeitet werden, dass eine Vermehrung und Übertragung von Keimen ausgeschlossen wird.
    • Besondere Vorsicht ist bei Lebensmitteln gegeben, deren natürlicher Keimgehalt durch die Verarbeitung nicht automatisch reduziert wird (z.B. rohes Obst und Gemüse) oder wo die Zusammensetzung der Speisen eine schnelle Vermehrung von Keimen ermöglicht (z.B. Feinkostsalate, gemischte Salate, selbst hergestellte Milchprodukte, Eierspeisen).
  1. Küchen und Lagerflächen/Gegenstände:
    • Sie müssen so gebaut, genutzt und gereinigt werden, dass eine Übertragung mit Keimen und ein Übergang von Stoffen auf die Speisen ausgeschlossen ist.

Für alle drei Bereiche braucht es dokumentierte Nachweise, also schriftliche Vorgaben zur Einhaltung der guten Hygienepraxis und ausgefüllte Checklisten, um zu zeigen, dass die Vorgaben umgesetzt wurden und somit ein sorgsamer Umgang mit Lebensmitteln gewährleistet wurde.
Was häufig nicht klar ist: Die Verantwortung für die Speisen haben letztlich die Kita oder der Hort, da sie die Speisen an die Kinder ausgeben. Die Verantwortung für die oben erwähnten Frühstücks- und Vesperdosen geht mit der Übergabe der Boxen von den Eltern an die Einrichtung über. Um hier Gefahren ausschließen zu können, müsste – wie bei der Übernahme der Speisen vom Speisenanbieter – eine Wareneingangskontrolle erfolgen. Außerdem muss letztlich auch bei der Lagerung und Ausgabe der Boxen eine Übertragung von Keimen (z. B. durch Anfassen der Boxen oder das Kosten von Lebensmitteln anderer Kinder) verhindert werden.

Wie diese Regeln in der Alltagsrealität umzusetzen sind, muss im Einzelfall geschaut werden. Deutlich wird aber, dass mit der Versorgung der Kinder durch Frühstücks- und Vesperdosen einige Herausforderungen beachtet werden müssen – das gilt immer und auch unter den besonderen Vorgaben zur Vermeidung einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2.

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