Kostenfreies Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets

Kinder und Jugendliche brauchen ein ausgewogenes, gesundheitsförderliches Mittagessen, um fit und konzentriert durch den Tag zu kommen. Auch das soziale Miteinander in der Mittagspause ist wichtig.
Kostenfreie Verpflegungsangebote in Kitas und Schulen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien wichtig. Denn oft sind für diese Familien ausgewogene, gesundheitsförderliche Mahlzeiten schwer zu leisten.
Das kostenfreie Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ermöglicht diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses, an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen zu können
.

Befragung der Vernetzungsstelle zur Umsetzung des kostenfreien Mittagessens im Land Brandenburg

Die Vernetzungsstelle Brandenburg hat 2021 eine Befragung in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs durchgeführt, um zu erfahren, wie das kostenfreie Schulmittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes umgesetzt wird, wo Hürden bestehen und welche Faktoren die Inanspruchnahme der Leistung befördern.
Zentrale Ergebnisse waren:

Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am kostenfreien Mittagessen in der Schule ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs sehr unterschiedlich und liegt zwischen 30-91 %.

Es zeigte sich, dass es förderlich ist, wenn die Eltern umfangreicher informiert bzw. individuell angesprochen werden und die Antrags- und Bewilligungsverfahren einfach gestaltet sind. Die persönliche Unterstützung bei der Beantragung kann die Inanspruchnahme befördern.

Informationen für die verschiedenen Zielgruppen

Wer hat Anspruch auf kostenfreies Mittagessen in Kita und Schule?

Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“ / Bürgergeld),
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen erhalten
    oder
  • die wenig Geld haben, aber keine Sozialleistungen bekommen,

können die kostenfreie Teilnahme am Mittagessen in Kita, Schule oder Hort beantragen. Voraussetzung ist, dass es ein gemeinsames Mittagsangebot in der Kita, Kindertagespflege oder Schule gibt; belegte Brötchen in der Cafeteria oder Snacks werden nicht bezahlt.
Familien, die ALG II oder Sozialgeld bekommen, müssen den Antrag beim Jobcenter stellen. Alle anderen müssen schauen, wer in ihrem Landkreis dafür zuständig ist – meist die Stadtverwaltung oder Verwaltung des Landkreises.
Nähere Informationen dazu finden sich in unserem Infoblatt.

Damit das Mittagessenangebot in der Schule für Alle attraktiv ist, können Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen mitbestimmen. Wie das gehen kann, zeigt die Vernetzungsstelle hier auf.

So können Bildungseinrichtungen die Teilhabe am kostenfreien Mittagessen unterstützen

Die Befragung der Vernetzungsstelle 2021 hat gezeigt: Eine persönliche Ansprache der Eltern und die Unterstützung der Familien bei der Beantragung ist hilfreich, damit die Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen auch ankommen.
Pädagogische Fachkräfte in den Kitas und Horten, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder Fachkräfte der Sozial- und Familienberatung sind oft nah an den Familien dran und wissen, welche Bedarfe diese haben.
Um diese Familien aktiv zu unterstützen ist es sinnvoll, wenn

  • die Eltern auf die Bedeutung regelmäßiger ausgewogener Mittagsmahlzeiten für die Kinder und Jugendlichen hingewiesen werden,
  • es in Bildungseinrichtungen mindestens eine Person gibt, die sich mit den Regularien zum BuT auskennt und als Ansprechperson bereitsteht
  • die Informationen zu den Antragsmöglichkeiten gezielt an die Familien weitergegeben werden
  • Familien bei Bedarf persönliche Unterstützung bei der Antragstellung vermittelt bekommen.

Informationsanlässe können zum Beispiel sein:

  • Information zum Schuljahresbeginn, bspw. bei Elternabenden,
  • ergänzende Hinweise zum kostenfreien Mittagessen bei Aushändigung von Vertragsunterlagen zur Verpflegung (Caterervertrag),
  • im Rahmen von individuellen Elterngesprächen.

Kommunen: Präventionsketten aufbauen – bestehende Netzwerke nutzen

Die Befragung der Vernetzungsstelle für die Umsetzung des BuT seitens der verantwortlichen Stellen ergab:
Eine zielgruppenorientierte und -nahe Informationsstrategie ist förderlich, um einen möglichst großen Teil der Anspruchsberechtigten zu erreichen. Einfach zugängliche Informationen sowie niedrigschwellig gestaltete Antragsunterlagen und -verfahren können sowohl den Antragstellenden als auch den bewilligenden Stellen die Arbeit erleichtern.
Die organisatorische Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist Aufgabe der Kommunen und Landkreise. Dabei geht es sowohl um die formale Abwicklung der Antrags- und Bewilligungsprocedere als auch um die aktive Information der Zielgruppen über die Antragsmöglichkeiten.

Für die Antragstellenden sollten die umsetzenden Kommunen und Landkreise:

  • eine einfache und möglichst digitale Antragstellung ermöglichen,
  • Informationen zur Antragstellung und den Antragsunterlagen in verschiedenen Sprachen vorhalten
  • sowie konkludente Verfahren ermöglichen.

Damit die für die Umsetzung des Bildungspakets Verantwortlichen damit nicht alleine stehen, sollten die Kommunen

  • sich im Netzwerk mit lokalen und regionalen Akteur*innen austauschen und bedarfsgerecht Umsetzungshilfen entwickeln,
  • den gesundheitlichen Aspekt ausgewogener Mittagsmahlzeiten für vulnerable Kinder und Jugendliche aufgreifen und in vorhandene kommunale Präventionsstrategien/Netzwerke aktiv einbinden.

Damit bietet sich eine Vielzahl an Ansatzpunkten für Kommunen, um die anspruchsberechtigten Personenkreise besser zu erreichen. Die Unterstützungsbasis für den Bedarfsfall im Antragsverfahren wird somit erweitert und Hürden für die Antragstellung können sinken. Damit ist die Chance hoch, dass die Leistungen bei den Zielgruppen ankommen.

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg bietet Qualifizierungsangebote für kommunale Akteure an. In der Werkstatt „Gesundheit für alle“ werden u. a. Methoden zum Aufbau von kommunalen Präventionsketten vermittelt.

Das „Werkbuch Präventionskette. Herausforderungen und Chancen beim Aufbau von Präventionsketten in Kommunen“ soll Orientierung bieten für die konzeptionelle Gestaltung von Präventionsketten.

Infomaterial zum kostenfreien Mittagessen (BuT)

Hier finden Sie das Infoblatt der Vernetzungsstelle mit den wichtigsten Informationen zum kostenfreien Mittagessen:

Auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark steht ein Erklärvideo zum Bildungs- und Teilhabepaket in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Abgesehen von den Adressen, die am Ende eingeblendet werden, sind die vermittelten Informationen allgemeingültig.

Umfrage zur Umsetzung des kostenfreien Mittagessens im Rahmen des BuT in Brandenburg

Die Vernetzungsstelle Brandenburg hat eine Umfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs durchgeführt, um zu erfahren, wie die Umsetzung des kostenfreien Schulmittagessens im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stattfindet, wo Hürden bestehen und welche Faktoren die Inanspruchnahme der Leistung befördern.

Den Bericht können Sie hier als PDF-Datei herunterladen

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