Gesetzlicher Rahmen zur Kitaverpflegung

Der gesetzliche Anspruch auf eine Versorgung in Kindertagesstätten (Kita) wird im Branden­burgischen Kita-Gesetz festgeschrieben. Im Unterschied zum Schulgesetz hat der Gesetzgeber hier ausdrücklich festgelegt, dass die Kindertagesstätten eine gesunde Ernährung zu gewährleisten haben.

Ein kleiner blonder Junge isst einen Maiskolben

Die Frage, was eine gesunde Ernährung ist, beantwortet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Sie hat im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas entwickelt.

Empfehlungen zum Essengeld

Die Träger von Kindertagesstätten können die Personensorgeberechtigten an den Verpflegungskosten (für Mittagessen und sonstige Verpflegung) beteiligen.

So kann für die Mittagsversorgung gemäß § 17 KitaG ein Essengeldzuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen erhoben werden (Essengeld). Die sonstige Verpflegung (Frühstück, Zwischenverpflegung, Getränke) kann über die sozial gestaffelten Elternbeiträge mitfinanziert werden.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gibt für diese Berechnung entsprechende Empfehlungen:

Hinweis! Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes die kostenfreie Teilnahme am Kita-Mittagessen zu beantragen. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

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„Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung…“. (Kita-Gesetz § 1 Absatz 1)

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„Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot zu fördern, [… und …] eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten, …“ (Kita-Gesetz § 3 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7)

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“Die Personensorgeberechtigten haben [ …] einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“.  (Kita-Gesetz § 17 „Elternbeiträge“ Absatz 1 Satz 1)

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