Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf kostenfreies Mittagessen

Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Brandenburg informiert auf ihrer Homepage unter anderem über die Antragsmöglichkeiten für ein kostenfreies Mittagessen in Kita, Hort und Schule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Aktuell hinzugekommen ist ein Infoblatt, das in Kurzform die wichtigsten Aspekte zu Berechtigung und Beantragung liefert. Dieses Infoblatt steht auf Deutsch und nun auch in fünf weiteren Sprachen (Arabisch, Englisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch) zur Verfügung.

Seit Anfang des Jahres sind rund 1,4 Mio. zusätzliche Haushalte in Deutschland wohngeldberechtigt. Familien mit Kita- und Schulkindern, die Wohngeld erhalten, stehen damit auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Darin enthalten ist u. a. ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Hort oder Schule.

Gerade in der aktuellen Situation enorm steigender Lebenshaltungskosten stellen auch die Ausgaben für das Essen für viele Familien eine hohe finanzielle Belastung dar. Mit den Entlastungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird Kindern und Jugendlichen aus einkommensärmeren Haushalten die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ermöglicht.

Auf der Internetseite der Vernetzungsstelle finden sich weitere detaillierte Informationen und Materialien für verschiedene Zielgruppen aufbereitet. Eine ausführlichere Fassung des Infoblattes richtet sich u. a. auch an Kitas, Horte und Schulen, die die entsprechenden Informationen und Hinweise an die Familien weitergeben und somit die Inanspruchnahme des Bildungspakets befördern können.

Das Bildungsministerium und das Verbraucherschutzministerium Brandenburg als unsere Fördermittelgeber haben eine gemeinsame Pressemitteilung dazu veröffentlicht.

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