Neue Arbeitshilfe für den Sonderfall – Mitgebrachte Mittagsverpflegung

Im Einzelfall kommt es vor, dass Kinder andere Bedürfnisse an die Verpflegung haben als das Angebot der Kita oder Kindertagespflege gewährleisten kann. Gründe für diese besonderen Bedürfnisse können Nahrungsmittelallergien bzw. -unverträglichkeiten, Erkrankungen oder der Wunsch der Erziehungsberechtigten nach anderen Kostformen sein. Da in Brandenburg jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung in der Kindertagesbetreuung hat (§1 Abs.1 Kita-Gesetz), sind in solchen Sonderfällen immer wieder individuelle Kompromisse mit den Familien nötig.

Ein denkbarer Kompromiss unter vielen Möglichkeiten kann ein von zu Hause mitgebrachtes Mittagessen sein. Damit dieser Sonderfall einer mitgebrachten Mahlzeit ein sicheres Verpflegungsangebot darstellt, müssen Erziehungsberechtigte und Kindertagesbetreuung einige Punkte beachten und Verantwortlichkeiten transparent klären. Um diesen Prozess zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen eine Formulierungshilfe erarbeitet. So können wichtige Aspekte auch schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Die Formulierungshilfe sowie unsere Mustervereinbarung finden Sie auf unserer Website.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gern für Sie da: info@vernetzungsstelle-kitaverpflegung.de bzw. 0331-7308556

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