Schulverpflegung im Ganztag gestalten

Mit dem Inkrafttreten des bundesweiten Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) am 1. August 2026 ändert sich der organisatorische Rahmen für Schulen: eine stärkere Verzahnung von Bildungsauftrag und Betreuung bietet neue Aufgaben und Möglichkeiten.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick und Anregungen dazu, wie Schulverpflegung und Ernährungsbildung innerhalb dieses Rahmens erfolgreich und gewinnbringend für Alle gelebt werden können.

Diese Seite befindet sich in der Entwicklung und im Aufbau. Neue Informationen und Termine werden kontinuierlich ergänzt.
Schauen Sie gerne regelmäßig vorbei!

Was heißt eigentlich Ganztag?

Bundesweiter Rechtsrahmen

Ab dem 1. August 2026 tritt stufenweise das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Damit haben bundesweit Kinder der ersten Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/27 einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird dieser Rechtsanspruch schrittweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert.

Das heißt: ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder in den ersten vier Grundschulklassen einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Werktagen in der Woche (ohne gesetzliche Feiertage). Die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien (Schließzeit von maximal vier Wochen). Die Regelung erfolgt gemäß § 24 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.

Rechtsrahmen im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es ­ bereits einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Landesrecht (§ 1 Absatz 2 des KitaG). Der Unterschied zum neuen Bundesgesetz liegt hauptsächlich im Mindestbetreuungsumfang in Ferienzeiten.

Dabei gibt es unterschiedliche Umsetzungsformen dieser ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Ganztagsschulen sind eine Variante, die sich etabliert hat. Oft wird das Angebot auch in Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung (Hort) umgesetzt.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden alle Grundschulen eine verbindliche Kooperation mit einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Hort) eingehen. Diese wird durch eine verbindlich zu schließende Kooperationsvereinbarung geregelt.

MBJS – Muster Kooperationsvereinbarung für ganztägige Bildung und Betreuung (PDF, 521 kB, nicht barrierefrei)

MBJS – Handreichung zur Kooperationsvereinbarung (PDF, 72 kB, nicht barrierefrei)

MBJS – Anlagenverzeichnis zur Kooperationsvereinbarung (PDF, 137 kB, nicht barrierefrei)

Ausgestaltung in Brandenburg

Der Rechtsanspruch umfasst die ganztägige Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder im Grundschulalter. Formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse sollen im Sinne ganzheitlichen und nachhaltigen Lernens professionell miteinander verzahnt werden:
Bildungseinrichtungen werden so zu Lern- und Lebensorten.

Dafür bieten sich im Ganztag vielfältige Möglichkeiten. Ein gemeinsames Bildungsverständnis ist Voraussetzung für eine gelingende professionsübergreifende Kooperation in der ganztägigen Bildung und Betreuung und setzt eine strukturelle Partnerschaft auf der Basis gemeinsamer Verantwortung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe voraus.

Der Gemeinsame Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule kann als Basis und Leitplanke genutzt werden:

Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule – Zwei Bildungseinrichtungen in gemeinsamer Bildungsverantwortung beim Übergang vom Elementarbereich in den Primarbereich (GOrBiKs I) (PDF, 860 kB, nicht barrierefrei)

Gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule – Die täglichen Übergänge zwischen Grundschule und Hort – Fortsetzung und Auftakt zugleich (GorBiKs II) (PDF, 573 kB, nicht barrierefrei)

Schulverpflegung als Bestandteil eines gelingenden Ganztags

Die Schulverpflegung gehört zu einem gelingenden Ganztag. Sie soll

  • genügend gesunde Energie für den ganzen Tag liefern,
  • zu einer Rhythmisierung des Tagesablaufs beitragen und
  • als Mittagessensangebot ein verbindendes Element zwischen Vor- und Nachmittag sein.

Als Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts stärkt Schulverpflegung Gesundheit, Gemeinschaft und steht für Schulqualität.

Damit die Verpflegung in der Umsetzung gut gelingt, muss sie im Ganztagskonzept von Beginn an mitgedacht werden. Viele Faktoren beeinflussen die Qualität der Verpflegung: es werden durchdachte räumliche, personelle und konzeptionelle Lösungen benötigt.

Broschüre bietet Hilfestellung

Eine Hilfe zur Konzeptionierung des Ganztages bietet die Broschüre „Qualität an Schulen mit Ganztagsangeboten“ (PDF, 1,4 MB, nicht barrierefrei) aus dem Jahr 2011. Sie unterstützt bei der Entwicklung eines ganzheitlichen Konzepts.

Das Verpflegungsangebot und seine pädagogischen Möglichkeiten haben im Schultag vielfältige Berührungspunkte u. a.:

  • Rhythmisierung des Tagesablaufs: durch Planung der Frühstückspausen und des Mittagsbandes. Vor allem die Pausenlänge und die zeitliche Einordnung sollten berücksichtigt werden (Qualitätsbereich 4 – Qualitätsmerkmal Rhythmisierung/Zeitstruktur).
  • Raumplanung: Als Rahmen für eine Wohlfühlatmosphäre während des Mittagsbandes sind die Räumlichkeiten und ihre Ausstattung oft von großer Bedeutung (z. B. beeinflussen u.a. Platzangebot und Mobiliar die Wertschätzung und den Lautstärkepegel) (Qualitätsbereich 4 – Qualitätsmerkmal Schulgebäude, Räume und Ausstattung).
  • Professionalisierung der Lehrkräfte und der Personen im Bereich der Schulverpflegung (z. B. Ausgabekräfte, Küchenpersonal) unterstützt die pädagogische Begleitung der Verpflegungssituation. (Qualitätsbereich 5 Professionalität der Lehrkräfte – Qualitätsmerkmal Professionalisierung von Lehrkräften, innerschulischen und außerschulischen Partnern).

In der Broschüre finden Sie außerdem Praxisbeispiele.

Die Broschüre wird derzeit aktualisiert. Auch die Qualitätsmerkmale werden angepasst. Die aktualisierte Fassung soll durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) voraussichtlich im April 2026 veröffentlicht und beim LIBRA-Fachtag am 29. April 2026 (s.u.) vorgestellt werden.

Erste Informationen

Erste Informationen zu den konkreten Neuerungen ab August wurden auf der Informationsveranstaltung „Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung gemäß SGB VIII“ des MBJS mit den kommunalen Spitzenverbänden Ende 2025 veröffentlicht:

Nachlese Informationsveranstaltung „Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung gemäß SGB VIII“ (PDF, 317 kB, nicht barrierefrei)

Anstehende Termine

4. März 2026 || Deutsches Jugend Institut (DJI)

Fachtag „Ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter aus Perspektive der Wissenschaft − Erkenntnisse, Wissenslücken und Herausforderungen“

+++

26. März 2026 || Vernetzungsstelle Brandenburg

Auftakt zur Online-Veranstaltungsreihe „Häppchen aus dem Ganztag“
Thema: Partizipative Schulverpflegung im Ganztag integrieren

+++

29. April 2026 || Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA)

Fachtag „Steig ein – die ganztägige Bildung und Betreuung in Brandenburg in Bewegung bringen“

Aktualisiert am 25. Februar 2026
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