Hygienemanagement und Infektionsschutz in der Kindertagesstätte/Schule
Aus der Beschreibung der Kommunalakademie: Mit Inkrafttreten des EU-Hygienerechts sind Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel verantwortlich. Auch Kindertagesstätten/Schulen in denen Lebensmittel abgegeben werden sind Lebensmittelunternehmer.
Qualitätssicherungsmaßnahmen wie eine gute Hygienepraxis, der Aufbau eines betriebseigenen Kontrollsystems, regelmäßige Hygieneschulungen und Belehrungen gem. Infektionsschutzgesetz und deren Dokumentation sind unbedingt erforderlich. Es werden Kenntnisse über die damit verbundenen lebensmittelrechtlichen Anforderungen vermittelt. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verantwortlichkeit und deren Folgen bei Zuwiderhandlungen gelegt.
Mit diesem Seminar erwerben die Teilnehmer den Nachweis über die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen der (EU) VO 852/2004 und des Infektionsschutzgesetzes (Folgebelehrung).
Seminarinhalte:
- Verantwortlichkeiten: rechtliche Rahmenbedingungen
- Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen: Dokumentationspflichten
- Lebensmittelhygiene: Unterweisung in Lebensmittelmikrobiologie
- Hygienische Besonderheiten des Arbeitsplatzes (Anforderungen an Betriebsstätten, Einrichtungen, Geräte, Personal)
- Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Schulungsvorgaben
Zielgruppe: Träger, Leitung, Hygienebeauftragte der vorgenannten Einrichtungen
Termin: 25. September 2025, 9:00 bis 15:30 Uhr
Ort: Brandenburgische Kommunalakademie, Panoramastr. 1, 10178 Berlin
Kosten: 189,00 Euro
Auf der Internetseite der Brandenburgischen Kommunalakademie finden Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular (Anmeldefrist: 7. September 2025).