Infektionshygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
Aus der Beschreibung der DGE: Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Dafür fordert das IfSG die Einhaltung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten sowie die Sicherstellung von Mitteilungs- und Meldepflichten. Das IfSG setzt auf Schaffung von Kenntnissen durch Belehrungen und auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten – dafür wird Prävention als wirksamste Maßnahme zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten vermittelt. Beispielsweise wurde während der Corona-Pandemie bestätigt, dass durch Hygieneregeln das direkte oder indirekte Ansteckungsrisiko reduziert und damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.
Mit diesem Online-Seminar werden gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß IfSG mit Beispielen aus der Praxis vermittelt.
Referentin: Maria Revermann (Lebensmittelwissenschaftlerin, Hanau-Steinheim)
Zielgruppe: alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig)
Termin: 3. und 4. September 2026, jeweils 10:00 bis 13:45 Uhr
Online (Zoom)
Kosten: 235,- Euro (Nicht-DGE-Mitglieder) / 225,- Euro (DGE-Mitglieder)
Das Seminar ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann. Informationen dazu bei der DGE.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der DGE.
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