Die aktuell hohen Lebensmittel- und Energiekosten sowie Lieferengpässe machen Abstimmungen zwischen Schul- und Kita-Trägern und ihren Verpflegungsanbietern bzw. Küchen notwendig.
Um Mahlzeiten weiterhin zu angemessenen Preisen bei guter Qualität zu gewährleisten, sind zeitnahe Anpassungen der Rahmenbedingungen bzw. der bestehenden Verträge notwendig. Prinzipiell ist dies möglich, erläutert eine aktuelle – im Auftrag der Vernetzungsstelle eingeholte – juristische Stellungnahme.
Situationsbedingt stehen alle Kita- und Schulträger vor der Herausforderung, gemeinsam mit ihren Essenanbietern individuelle Anpassungen bzw. Lösungen für die Verpflegung ihrer Einrichtungen zu finden.
Je nach Ausgangssituation könnten neben der Anpassung der Essenpreise auch die Angebote selbst modifiziert (z. B. Anzahl der Menülinien, Reduzierung preisintensiver Lebensmittel wie z. B. Fleisch/Fisch) bzw. eine Entlastung durch Übernahme von Betriebs- oder Personalkosten in den Küchen vereinbart werden.
Eine wichtige Grundlage für diese Verhandlungen ist ein gutes Verständnis bzgl. Qualitätsanforderungen für das Kita- und Schulessen bzw. für qualitätsorientierte Vergaben und Vertragsgestaltungen, die individuelle Anpassungen ermöglichen. Die Vernetzungsstelle bietet mit ihrer zweitägigen Fortbildungsveranstaltung im Herbst Trägern zu Ausschreibung/ Vergabe und Qualitätssicherung ein dementsprechendes Wissens- und Austauschformat. Neben der Vorbereitung und Durchführung von qualitätsorientierten Vergaben wird auch das Thema Vertragsgestaltung bzw. Preisanpassungsklausel thematisiert werden:
„Ausschreibung und Vergabe von Verpflegungsleistungen in Kita und Schule gut planen, durchführen und Qualität kontrollieren“
Zum Weiterlesen:
Informationen zu möglichen Preisanpassungen in unseren Fragen und Antworten zur Kita- und zur Schulverpflegung
juristische Stellungnahme zu Preisanpassungen
Veranstaltungsangebote der Vernetzungsstelle und anderer Fortbildungsanbieter
aktuelle Nachrichten vom Verband deutscher Schul- und Kitacaterer