Infektionshygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
Aus der Beschreibung der DGE: Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Dafür fordert das IfSG die Einhaltung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten sowie die Sicherstellung von Mitteilungs- und Meldepflichten. Das IfSG setzt auf Schaffung von Kenntnissen durch Belehrungen und auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten – dafür wird Prävention als wirksamste Maßnahme zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten vermittelt. Beispielsweise wurde während der Corona-Pandemie bestätigt, dass durch Hygieneregeln das direkte oder indirekte Ansteckungsrisiko reduziert und damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.
Mit diesem Online-Seminar werden gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß IfSG mit Beispielen aus der Praxis vermittelt.
Mit der Teilnahme an diesem Online-Seminar wird die Folgebelehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 4 des IfSG bestätigt.
Referentin: Maria Revermann (Lebensmittelwissenschaftlerin, Hanau-Steinheim)
Zielgruppe: alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig)
Termin: 25. und 26. September 2025, jeweils 10:00 bis 13:45 Uhr
Online (Zoom)
Kosten: 235,- Euro (Nicht-DGE-Mitglieder) / 225,- Euro (DGE-Mitglieder)
Das Seminar ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann. Informationen dazu bei der DGE.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der DGE.
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