Infektionshygiene in der Gemeinschaftsverpflegung

Aus der Beschreibung der DGE: Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Dafür fordert das IfSG die Einhaltung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten sowie die Sicherstellung von Mitteilungs- und Meldepflichten. Das IfSG setzt auf Schaffung von Kenntnissen durch Belehrungen und auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten – dafür wird Prävention als wirksamste Maßnahme zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten vermittelt. Beispielsweise wurde während der Corona-Pandemie bestätigt, dass durch Hygieneregeln das direkte oder indirekte Ansteckungsrisiko reduziert und damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.

Mit diesem Online-Seminar werden gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebens­mitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß IfSG mit Beispielen aus der Praxis vermittelt.

Mit der Teilnahme an diesem Online-Seminar wird die Folgebelehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 4 des IfSG bestätigt.

Referentin: Maria Revermann (Lebensmittelwissenschaftlerin, Hanau-Steinheim)

Zielgruppe: alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig)

Termin: 25. und 26. September 2025, jeweils 10:00 bis 13:45 Uhr
Online (Zoom)

Kosten: 235,- Euro (Nicht-DGE-Mitglieder) / 225,- Euro (DGE-Mitglieder)

Das Seminar ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann. Informationen dazu bei der DGE.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der DGE.

Weitere Veranstaltungen der DGE finden Sie auf der DGE-Internetseite.

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